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Bewerbung und Immatrikulation

erstellt von bimadmin zuletzt verändert: Jan 21, 2022 01:44 PM

Aktuell: Eignungsfeststellungsverfahren (Sommersemester 22)

Für die Immatrikulation zu den Bioinformatik-Studiengängen wird ein Nachweis über die Eignungsfeststellung benötigt. Die Bewerbung zum Eignungsfeststellungsverfahren muss bis zum 15. Januar erfolgen.

Weitere Hinweise sowie der Online-Bewerbungsantrag sind getrennt für den Bachelor-Studiengang Bioinformatik und den Master-Studiengang Bioinformatik erhältlich.

Aktuell: Immatrikulation zum Sommersemester 22

Vor der eigentlichen (ggf. persönlichen) Immatrikulation, auch Einschreibung genannt, (nach Erhalt des positiven Bescheides über die Eignungsfeststellung) müssen Sie ein Online-Einschreibeformular ausfüllen.

Die eigentliche postalische Immatrikulation findet für den

  • Bachelor-Studiengang vom 23. Februar mit 10. März 2022
bzw. für den
  • Master-Studiengang vom 23. Februar mit 22. April 2022
statt. Für Details siehe unter Grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung [Studiengänge mit Eignungsfeststellungsprüfung, Studienorientierungsverfahren sowie Studiengänge mit Voranmeldung, 1. und höhere Fachsemester (nur deutsche Staatsbürger und Bildungsinländer)] bzw. Postgraduale und Promotionsstudiengänge [1. und höhere Fachsemester (nur deutsche Staatsbürger und Bildungsinländer)].

Für Nicht-Bildungsinländer wird die Studienberechtigung und Immatrikulation vom Referat für Internationale Angelegenheiten durchgeführt. Hier findet eine persönliche Einschreibungs statt. Weitere Hinweise sind erhältlich für internationale Studienbewerberinnen und -bewerber verfügbar. Siehe auch die Hinweise für ausländische Studienbewerber weiter unten.


Bachelor-Studiengang

Seit dem Wintersemester 2002/2003 wird für den gemeinsamen Studiengang Bioinformatik ein Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt. Damit ist eine Bewerbung für den Studiengang Bioinformatik bis zum 15. Juli des Jahres notwendig, in dem das Studium aufgenommen werden soll. Die Immatrikulation kann nur nach einer erfolgreichen Eignungsfeststellung und der übrigen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Hochschulstudiums erfolgen.

Eine Bewerbung bis zum 15. Januar für das folgende Sommersemester ist nur im Falle eines Studienortswechsels für Studierende der Bioinformatik oder im Falle eines Fachrichtungswechsel für Studierende ähnlicher Studiengänge möglich.

Master-Studiengang Bioinformatik

Seit dem Wintersemester 2007/08 wird ein Eignungsverfahren zur Aufname des Master-Studiums durchgeführt. Der konsekutive Master-Studiengang der Bioinformatik setzt ein abgeschlossenes Bachelor-Studium der Bioinformatik voraus. Die Immatrikulation selbst erfolgt über die Studentenkanzlei der LMU.

Ausländische Studienbewerber

Für ausländische Bewerber ist in der Regel eine Bewerbung über das Referat für Internationale Angelegenheiten (zusätzlich zur Bewerbung für das Eignungsfeststellungsverfahren) nötig. Die Bewerbung muss beim Referat für Internationale Angelegenheiten bis zum 15. Juli für das Wintersemester (Ausschlussfrist) oder bis zum 15. Januar für das Sommersemester (Ausschlussfrist) eingegangen sein. Nähere Informationen hierzu erteilt das Referat für Internationale Angelegenheiten.

Allgemeine Informationen zur Aufnahme eines Studiums

Weitere Informationen zu allgemeinen Fragen zum Studium, wie etwa Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen, Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse, etc., sind auf folgenden Web-Seiten verfügbar:

Bitte beachten Sie, dass die oben angegebenen Hinweise der TUM insbesondere für Studiengänge an der TUM von Bedeutung sind und nicht immer auf den gemeinsamen Studiengang Bioinformatik anwendbar sind, da für die Anmeldung und Einschreibung die LMU federführend ist.

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