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Eignungsfeststellungsverfahren für Studenten mit abgeschlossenem Studium

erstellt von bimadmin zuletzt verändert: Mar 04, 2020 10:49 PM

Der verkürzte Bachelor-Studiengang Bioinformatik ist nur für Studenten mit einem abgeschlossenem Studium der Natur-, Lebens-, oder Ingenieurwissenschaften, der Mathematik oder Informatik vorgeshen.

Unterlagen

Dem Antrag zum Eignungsfeststellungsverfahren für den gemeinsamen Bachelorstudiengang Bioinformatik sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein kurzer tabellarischer Lebenslauf;

  • den Nachweis über den Erwerb der Hochschulreife (in Deutschland: Kopie des Abiturzeugnisses). Falls das Schulabschlusszeugnis nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ist, muss eine amtliche Übersetzung beigefügt werden (Kopie genügt);

  • den Nachweis über den Abschluss eines Studiumes, insbesondere Transcript of Records und Modulbeschreibungen;
  • den ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen;

  • ein in deutscher oder englischer Sprache selbst und ohne Hilfe verfasster maschinengeschriebener Aufsatz von maximal 1000 Wörtern, in dem Sie ausführen, warum Sie Bioinformatik studieren möchten und warum Sie sich für dieses Studium besonders geeignet fühlen.

Vorgehensweise des Verfahrens

Nach der Auswertung Ihrer Bewerbungsunterlagen werden wir

  • Ihnen einen Studienplatz für Bioinformatik an der LMU/TU anbieten

  • oder Sie zu einem mündlichen Auswahlgespräch (ca. 30 Minuten mit je zwei Professoren) einladen

Termine

Der Antrag zum Eignungsfeststellungsverfahren für das Wintersemester ist bis zum 15. Juli und für das Sommersemester ist bis zum 15. Januar zu stellen. Es gilt der Posteingang im Institut, entsprechende Postlaufzeiten sind zu beachten!

Die Benachrichtigung über das Ergebnis der Auswertung erfolgt voraussichtlich bis Ende Juli für Bewerbungen zum Winter- und bis Mitte Februar zum Sommersemester.

Die Auswahlgespräche für Bewerbungen zum Wintersemester finden voraussichtlich im August bzw. zum Sommersemester im März statt (der genaue Termin wird jeweils bekannt gegeben).

Die Benachrichtigung über das Ergebnis des Auswahlgesprächs erfolgt unmittelbar nach dem Gespräch, der Bescheid wird wenige Tage danach zugestellt..

Ein positiver Bescheid über das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens ist eine Voraussetzung zur Einschreibung als Student an der LMU und TUM. Darüber hinaus gelten aber noch die üblichen anderen Voraussetzungen, um sich als Student einzuschreiben. Insbesondere wird im Eignungsfeststellungsverfahren nicht geprüft, ob Ihr Schulabschluss juristisch ausreicht, um an der LMU studieren zu können. Ein positiver Bescheid ist damit noch kein garantierter Studienplatz!

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