Bewerbung und Immatrikulation
Aktuell: Eignungsfeststellungsverfahren (Sommersemster 2013)
Für die Immatrikulation zu den Bioinformatik-Studiengängen wird ein Nachweis über die Eignungsfeststellung benötigt. Die Bewerbung zum Eignungsfeststellungsverfahren muss bis zum 15. Januar erfolgen.
Weitere Hinweise sowie der Online-Bewerbungsantrag sind getrennt für den Bachelor-Studiengang Bioinformatik und den Master-Studiengang Bioinformatik erhältlich.
Aktuell: Immatrikulation zum Sommersemester 2013
Vor der eigentlichen persönlichen Einschreibung (nach Erhalt des positiven Bescheides über die Eignungsfeststellung) müssen Sie ein Online-Einschreibeformular ausfüllen (wird voraussichtlich erst im Februar freigeschaltet). Bitte beachten Sie dort auch die Immatrikulationshinweise für das Sommersemester 2013 (noch nicht verfügbar).
Die eigentlich Immatrikulation findet vom 19. mit 28. März 2013 statt. Für Details siehe II und III unter Grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (auch Studiengänge mit Eignungsfeststellung) sowie Postgraduale und Promotionsstudiengänge). Bitte beachten Sie dabei Ihren individuellen Immatrikulationstermin in Abhängigkeit des ersten Buchstabens Ihres Nachnamens.
Für Nicht-Bildungsinländer wird die Studienberechtigung und Immatrikulation vom Referat für Internationale Angelegenheiten durchgeführt. Weitere Hinweise sind erhältlich für EU/EWR-Bürger und für Nicht-EU-Bürger. Siehe auch die Hinweise für ausländische Studienbewerber weiter unten.
Bachelor-Studiengang
Seit dem Wintersemester 2002/2003 wird für den gemeinsamen Studiengang Bioinformatik ein Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt. Damit ist eine Bewerbung für den Studiengang Bioinformatik bis zum 15. Juli des Jahres notwendig, in dem das Studium aufgenommen werden soll. Die Immatrikulation kann nur nach einer erfolgreichen Eignungsfeststellung und der übrigen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Hochschulstudiums erfolgen.
Eine Bewerbung bis zum 15. Januar für das folgende Sommersemester ist nur
im Falle eines Studienortswechsels für Studierende der Bioinformatik oder
im Falle eines Fachrichtungswechsel für Studierende ähnlicher
Studiengänge möglich.
Zum Sommersemester 2011 sind wegen des letzten G9-Jahrganges auch
Bewerbungen für Studienanfänger möglich.
Hinweise zur Antragsstellung und zur Durchführung sind erhältlich für den
- Bachelor-Studiengang
- Verkürzter Bachelor-Studiengang
- Erläuterungen zum inhaltlichen Ablauf des Eignungsfeststellungsverfahrens
Master-Studiengang Bioinformatik
Seit dem Wintersemester 2007/08 wird ein Eignungsverfahren zur Aufname des Master-Studiums durchgeführt. Der konsekutive Master-Studiengang der Bioinformatik setzt ein abgeschlossenes Bachelor-Studium der Bioinformatik voraus. Die Immatrikulation selbst erfolgt über die Studentenkanzlei der LMU.
Ausländische Studienbewerber
Für ausländische Bewerber ist in der Regel eine Bewerbung über das Referat für Internationale Angelegenheiten (zusätzlich zur Bewerbung für das Eignungsfeststellungsverfahren) nötig. Die Bewerbung muss beim Referat für Internationale Angelegenheiten bis zum 15. Juli für das Wintersemester (Ausschlussfrist) oder bis zum 15. Januar für das Sommersemester (Ausschlussfrist) eingegangen sein. Nähere Informationen hierzu erteilt das Referat für Internationale Angelegenheiten.
Allgemeine Informationen zur Aufnahme eines Studiums
Weitere Informationen zu allgemeinen Fragen zum Studium, wie etwa Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen, Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse, etc., sind auf folgenden Web-Seiten verfügbar:
- Ludwig-Maximilians-Universität München:
- Technische Universität München:
Bitte beachten Sie, dass die oben angegebenen Hinweise der TUM insbesondere für Studiengänge an der TUM von Bedeutung sind und nicht immer auf den gemeinsamen Studiengang Bioinformatik anwendbar sind, da für die Anmeldung und Einschreibung die LMU federführend ist.




