Bewerbung und Immatrikulation
Aktuell: Eignungsfeststellungsverfahren (Wintersemester 2021/22)
Für die Immatrikulation zu den Bioinformatik-Studiengängen wird ein Nachweis über die Eignungsfeststellung benötigt. Die Bewerbung zum Eignungsfeststellungsverfahren muss bis zum 15. Juli erfolgen.
Weitere Hinweise sowie der Online-Bewerbungsantrag sind getrennt für den Bachelor-Studiengang Bioinformatik und den Master-Studiengang Bioinformatik erhältlich.
Aktuell: Immatrikulation zum Sommersemester 2021
Vor der eigentlichen (ggf. persönlichen) Immatrikulation, auch Einschreibung genannt, (nach Erhalt des positiven Bescheides über die Eignungsfeststellung) müssen Sie ein Online-Einschreibeformular ausfüllen.
Die eigentliche postalische Immatrikulation findet für den Bachelor-Studiengang vom 22. Februar mit 06. März 2021 bzw. für den Master-Studiengang vom 22. Februar mit 22. April 2021 statt. Für Details siehe unter Grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung [Studiengänge mit Eignungsfeststellungsprüfung, Studienorientierungsverfahren sowie Studiengänge mit Voranmeldung, 1. und höhere Fachsemester (nur deutsche Staatsbürger und Bildungsinländer)] bzw. Postgraduale und Promotionsstudiengänge [1. und höhere Fachsemester (nur deutsche Staatsbürger und Bildungsinländer)].
Für Nicht-Bildungsinländer wird die Studienberechtigung und Immatrikulation vom Referat für Internationale Angelegenheiten durchgeführt. Hier findet eine persönliche Einschreibungs statt. Weitere Hinweise sind erhältlich für internationale Studienbewerberinnen und -bewerber verfügbar. Siehe auch die Hinweise für ausländische Studienbewerber weiter unten.
Bachelor-Studiengang
Seit dem Wintersemester 2002/2003 wird für den gemeinsamen Studiengang Bioinformatik ein Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt. Damit ist eine Bewerbung für den Studiengang Bioinformatik bis zum 15. Juli des Jahres notwendig, in dem das Studium aufgenommen werden soll. Die Immatrikulation kann nur nach einer erfolgreichen Eignungsfeststellung und der übrigen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Hochschulstudiums erfolgen.
Eine Bewerbung bis zum 15. Januar für das folgende Sommersemester ist nur im Falle eines Studienortswechsels für Studierende der Bioinformatik oder im Falle eines Fachrichtungswechsel für Studierende ähnlicher Studiengänge möglich.
Master-Studiengang Bioinformatik
Seit dem Wintersemester 2007/08 wird ein Eignungsverfahren zur Aufname des Master-Studiums durchgeführt. Der konsekutive Master-Studiengang der Bioinformatik setzt ein abgeschlossenes Bachelor-Studium der Bioinformatik voraus. Die Immatrikulation selbst erfolgt über die Studentenkanzlei der LMU.
Ausländische Studienbewerber
Für ausländische Bewerber ist in der Regel eine Bewerbung über das Referat für Internationale Angelegenheiten (zusätzlich zur Bewerbung für das Eignungsfeststellungsverfahren) nötig. Die Bewerbung muss beim Referat für Internationale Angelegenheiten bis zum 15. Juli für das Wintersemester (Ausschlussfrist) oder bis zum 15. Januar für das Sommersemester (Ausschlussfrist) eingegangen sein. Nähere Informationen hierzu erteilt das Referat für Internationale Angelegenheiten.
Allgemeine Informationen zur Aufnahme eines Studiums
Weitere Informationen zu allgemeinen Fragen zum Studium, wie etwa Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen, Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse, etc., sind auf folgenden Web-Seiten verfügbar:
- Ludwig-Maximilians-Universität München:
- Technische Universität München:
- Allgemeine Studienberatung
- Hinweise des Prüfungsauschusses der TUM zu den gemeisamenen Studiengängen in Bioinformatik: Bachelor und Master.
Bitte beachten Sie, dass die oben angegebenen Hinweise der TUM insbesondere für Studiengänge an der TUM von Bedeutung sind und nicht immer auf den gemeinsamen Studiengang Bioinformatik anwendbar sind, da für die Anmeldung und Einschreibung die LMU federführend ist.