Hinweise zu Studienabschlussarbeiten (Bachelor- und Master-Arbeiten sowie Diplomarbeiten)
Immatrikulations-Pflicht für Abschlussarbeiten:
Für alle Studenten besteht während der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit (bis zu deren Abgabe) im entsprechenden Studiengang eine Immatrikulations-Pflicht.
Themen für Abschlussarbeiten:
Themensteller einer Bachelor’s Thesis, Master's Thesis oder Diplomarbeit können prüfungsberechtigte Personen nach der jeweiligen Fachprüfungsordnung sein (Einzelheiten und Ausnahmen entnehme man bitte der jeweiligen anzuwendenden Fachprüfungsordnung). Um die Auswahl eines Themas zu erleichtern, sind nachfolgend Links zu Themenlisten für Bioinformatiker angegeben. Bitte beachten: Die meisten Lehrstühle vergeben auch aktuelle Themen, die sich zeitnah aus laufenden Projekten ergeben und daher nicht in den Listen stehen. Gezielte Fragen nach weiteren Themen sind hilfreich, wenn man sich für die Arbeitsgebiete einer Gruppe interessiert.
Anmeldung Abschlussarbeiten
Für die Anmeldung von Studienabschlussarbeiten sind folgende Richtlinien zu beachten:
- Alle Abschlussarbeiten:
-
Das Thema aller Abschlussarbeiten muss der Bioinformatik entnommen
sein.
Zur Feststellung, ob ein Thema einer Abschlussarbeit der
Bioinformatik entnommen wurde, findet ab sofort ein neues,
vereinfachtes Verfahren Anwendung.
Ist der Themensteller ein/e Professor/in der Kern-Bioinformatik, ist
direkt festgestellt, dass das Thema der Bioinformatik entnommen
ist.
Andernfalls wird für die Abschlussarbeit ein/e Professor/in der
Kern-Bioinformatik als Zweitgutachter/in benötigt.
Diese/r bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift auf dem
Anmeldeformular zum einen, dass sie/er das Zweitgutachten der
Abschlussarbeit übernimmt, und zum anderen, dass das Thema der
Bioinformatik entnommen ist.
Auf der Web-Seite des Prüfungsausschusses Bioinformatik zu
Abschlussarbeiten getrennt nach
Bachelor
und
Master
ist die aktuelle Liste der Professor/inn/en aus der
Kern-Bioinformatik verfügbar.
Für die Wahl der/des Zweitgutachterin/s ist somit zu beachten, dass in jedem Fall bereits vor der Anmeldung der Abschlussarbeit Kontakt mit ihr/ihm aufzunehmen ist. Die/der Zweitgutachter/in benötigt in der Regel eine einseitige Zusammenfassung mit dem Umfeld des Themas, dem Inhalt, den geplanten Zielen und der anzuwendenden Methoden der Abschlussarbeit. Es empfiehlt sich, dass die Zusammenfassung vom Studierenden selbst erstellt und dann mit der/dem Themensteller/in besprochen wird.
Themensteller einer Abschlussarbeit können prüfungsberechtigte Personen nach der jeweiligen Fachprüfungsordnung sein (Einzelheiten und Ausnahmen entnehme man bitte der jeweiligen anzuwendenden Fachprüfungsordnung). - Bachelor-Arbeit:
- Das Thema einer Bachelor-Arbeit muss vor Beginn der viermonatigen
Bearbeitungszeit beim Prüfungsausschuss angemeldet werden.
Dazu muss der/die Studierende im Einvernehmen mit dem/der
Themensteller/in ein ausfegfülltets und unterschriebenes
Anmeldeformular
eine Woche vor dem Bearbeitungsbeginn an den Prüfungsausschuss
(Schriftführer oder InfoPoint) zu schicken. Möglicher
Beginn der Bearbeitungszeit ist jeweils der 15. eines Monats,
Abgabetermin spätestens vier Monate darauf.
Hierbei sind auch die Hinweise zum Modul Praktische Arbeit (IN2294) (FPSO von 2013) auf der Web-Seite des Prüfungsausschusses zu beachten.
Weitere Informatinen sind auf den Web-Seite des Prüfungsausschusses verfügbar - Master-Arbeit:
- Das Thema einer Master-Arbeit muss vor Beginn der sechsmonatigen
Bearbeitungszeit beim Prüfungsausschuss angemeldet werden.
Dazu muss der/die Studierende im Einvernehmen mit dem/der
Themensteller/in ein ausgefülltes und unterschriebenes
Anmeldeformular
eine Woche vor dem Bearbeitungsbeginn an den Prüfungsausschuss
(Schriftführer oder InfoPoint) zu schicken.
Möglicher Beginn der Bearbeitungszeit ist jeweils der 15. eines
Monats, Abgabetermin spätestens sechs Monate darauf.
Weitere Informatinen sind auf den Web-Seite des Prüfungsausschusses verfügbar